Allgemeines
Die Elternbeiräte unserer Schule sind eine wichtige Instanz in vielen organisatorischen, pädagogischen und sozialen Fragen.
Die Elternversammlung jeder Klasse wählt für zwei Jahre ihren Klassenelternbeirat. Die Elternvertreter/innen sind sowohl für Lehrkräfte als auch für Eltern Ansprechpartner/innen in allen schulischen Angelegenheiten. In jeder Klasse werden mindestens drei Elternvertreter gewählt, d. h. ein/e Vorsitzende/r und zwei Stellvertreter/innen.
Aufgaben der Klassenelternbeiräte
- Elternabende: Klassenelternbeiräte stimmen die Einladung sowie die Tagesordnungspunkte mit dem/der Klassenlehrer/in ab und verteilen diese mindestens 10 Tage vorher an alle Eltern.
Die Gestaltung und Moderation des Elternabends steht den Elternbeiräten frei.
- Klassenkonferenzen: Die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist Mitglied der Klassenkonferenz und berät und beschließt gemeinsam mit den Lehrkräften viele Belange der Klasse. Tritt die Klassenkonferenz als Zeugniskonferenz zusammen, wird die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirats mit beratender Stimme eingeladen. Sie/er kann sich von einem anderen Mitglied des Klassenelternbeirats begleiten oder vertreten lassen, wenn Belange des eigenen Kindes betroffen sind. Werden in der Klasse Zeugnisse erteilt, kann die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirats Einsicht in die Zeugnisse nehmen.
Für Klassen- und Zeugniskonferenzen gilt die Verschwiegenheitspflicht.