Elternbeirat

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele verschiedene Gruppen eng zusammenarbeiten. Hier finden Sie Informationen zu den beiden Ebenen der Elternvertretung unserer Schule sowie aktuelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

An unserer FES besitzt jede Klasse einen Klassenelternbeirat. Aus den Klassenelternbeiräten wiederum wird der Schulelternbeirat gebildet. Außerdem gibt es den Kreis- und Landeselternbeirat. Die Tätigkeiten der Elternvertretungen basieren auf dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz.

Schulelternbeirat

Allgemeines

Der Schulelternbeirat setzt sich aus allen Vorsitzenden der Klassenelternbeiräte und/oder deren Stellvertreter/innen zusammen. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorstand, der in der Regel aus drei Mitgliedern besteht.

Aufgaben des Schulelternbeirats

  1. Schulkonferenz: Die/der Schulelternbeiratsvorsitzende und sieben weitere Elternbeiräte sind Mitglieder der Schulkonferenz, die mindestens schulhalbjährlich zusammentritt und welche das oberste Entscheidungsgremium der Schule bildet. Die Vertreter/innen des Schulelternbeirats für die Schulkonferenz werden auf der Schulelternbeiratssitzung gewählt.
  2. Fachkonferenz: Der Schulelternbeirat führt die Wahl der Elternvertreter/innen für die Fachkonferenzen durch. Die Fachkonferenzen finden ebenfalls halbjährlich statt. Die Vertreter/innen werden für zwei Jahre gewählt.

Klassenelternbeiräte

Allgemeines

Die Elternbeiräte unserer Schule sind eine wichtige Instanz in vielen organisatorischen, pädagogischen und sozialen Fragen.

Die Elternversammlung jeder Klasse wählt für zwei Jahre ihren Klassenelternbeirat. Die Elternvertreter/innen sind sowohl für Lehrkräfte als auch für Eltern Ansprechpartner/innen in allen schulischen Angelegenheiten. In jeder Klasse werden mindestens drei Elternvertreter gewählt, d. h. ein/e Vorsitzende/r und zwei Stellvertreter/innen.

Aufgaben der Klassenelternbeiräte

  1. Elternabende: Klassenelternbeiräte stimmen die Einladung sowie die Tagesordnungspunkte mit dem/der Klassenlehrer/in ab und verteilen diese mindestens 10 Tage vorher an alle Eltern.
    Die Gestaltung und Moderation des Elternabends steht den Elternbeiräten frei.
  2. Klassenkonferenzen: Die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist Mitglied der Klassenkonferenz und berät und beschließt gemeinsam mit den Lehrkräften viele Belange der Klasse. Tritt die Klassenkonferenz als Zeugniskonferenz zusammen, wird die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirats mit beratender Stimme eingeladen. Sie/er kann sich von einem anderen Mitglied des Klassenelternbeirats begleiten oder vertreten lassen, wenn Belange des eigenen Kindes betroffen sind. Werden in der Klasse Zeugnisse erteilt, kann die/der Vorsitzende des Klassenelternbeirats Einsicht in die Zeugnisse nehmen. 
    Für Klassen- und Zeugniskonferenzen gilt die Verschwiegenheitspflicht.